Heizen in Deutschland soll klimafreundlicher werden. Um der Wärmewende, einem Kernpunkt der Klimaziele der Ampelkoalition, näher zu kommen, hat der für den Klimaschutz zuständige Minister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz einer grundlegenden Überholung unterzogen. Das Resultat hat nun den Bundestag passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September verabschiedet und tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Protectum eG erläutert die Kernpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes und gibt eine erste Einschätzung.
Schlagwort: Wohnungsbau
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.
Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.
Sozialwohnungen, sozialgebundener Wohnraum, preisgebundene Wohnungen, … Rund um den sozialen Wohnungsbau schwirren zahlreiche Begrifflichkeiten durch den Raum. Selten wird jedoch das dahinterstehende Konzept erklärt. Aus diesem Grund möchte die Protectum eG in dieser Woche den Sachverhalt etwas näher beleuchten.
Die Welt und die Menschen ändern sich kontinuierlich – und damit auch die Ansprüche von Mietern an ihre Wohnungen. Im Zuge dieses Wandels zeigt sich am deutschen Wohnungsmarkt ein Phänomen, das auch die Protectum eG zunehmend unter ihren Mitgliedern beobachtet: Mietwohnungen mit Einbauküchen haben absolute Hochkonjunktur. Da sich die Genossenschaft aus Großwallstadt dazu verpflichtet hat, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu versorgen, verfolgt sie selbstverständlich derartige Veränderungen bei den Bedürfnissen der Mieter genau – und passt ihr Angebot entsprechend an.
Die Protectum eG sieht sich als Partner ihrer Mitglieder in Sachen Wohnungsbau. Neben Neuigkeiten zu ihren eigenen Bauvorhaben und Revitalisierungsprojekten spricht die Genossenschaft aus Großwallstadt daher in diesem Blog gern auch allgemeine Themen rund um den Wohnungsmarkt und die Bauwirtschaft an und beantwortet häufig gestellte Fragen. In dieser Woche geht es um ein für jedes Bauvorhaben wichtiges Schriftstück: die Baubeschreibung.
Von dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Deutschland sind schon lange nicht mehr nur Einkommensschwache betroffen, längst hat die Problematik auch die Mittelschicht erreicht. Die Wohnraumknappheit insbesondere in den Ballungsregionen beschäftigt die Politik seit Jahren und verschärft sich zunehmend weiter. Das macht bezahlbares Wohnen zu einer der großen sozialen Herausforderungen unserer Zeit.
Die Protectum eG nutzt diesen Blog von Zeit zu Zeit, um diverse Dimensionen eines Bauvorhabens zu beleuchten, die auch für Außenstehende interessant sein könnten. Im Zuge einer sechsteiligen Blogreihe ist die Genossenschaft aus Großwallstadt beispielsweise auf die verschiedenen Entwicklungs- und Umsetzungsphasen eines Neubauprojekts eingegangen, die vom Grundstückskauf über die interne Planung, Baugenehmigung und Ausführungsplanung bis zur Baudurchführung inklusive Bauüberwachung und der abschließenden Bauabnahme und Mängelbeseitigung reichten. In dieser Woche soll ein Aspekt thematisiert werden, der die Rahmenbedingung für jedes Bauvorhaben definiert: der Bebauungsplan.
Neubauprojekte wie die Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt rund 40 Wohnungen, wie es die Protectum eG in Erlensee plant, sind überaus komplexe und facettenreiche Unternehmungen. Wie komplex genau, hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Blogserie aufzuzeigen versucht. Über die bisherigen fünf Blogbeiträge konnten die Leser bereits Einsicht in die verschiedenen Umsetzungsphasen, vom Grundstückskauf und der internen Planung über die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung bis hin zur Baudurchführung und Bauüberwachung nehmen. Im sechsten und letzten Teil kommt das Bauvorhaben mit der Bauabnahme und der Mängelbeseitigung zu seinem Abschluss.