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Das Heizungsgesetz ist beschlossene Sache – die Protectum eG äußert sich

Heizen in Deutschland soll klimafreundlicher werden. Um der Wärmewende, einem Kernpunkt der Klimaziele der Ampelkoalition, näher zu kommen, hat der für den Klimaschutz zuständige Minister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz einer grundlegenden Überholung unterzogen. Das Resultat hat nun den Bundestag passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September verabschiedet und tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Protectum eG erläutert die Kernpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes und gibt eine erste Einschätzung.

Zeitplan für die Umsetzung des Heizungsgesetzes

Herzstück des neuen Gesetzes ist eine „65-Prozent-Regel“: Neue Heizungen müssen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ab 2045 sollen Öl- und Gasheizungen endgültig der Vergangenheit angehören. Was den Zeitplan der Umsetzung angeht, weist die Protectum eG auf folgende Regelungen hin:

  1. Die neuen Bestimmungen wirken sich vorerst ausschließlich auf neu zu installierende Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten aus. Wer außerhalb von Neubaugebieten ein neues Gebäude baut, ist von der Neuregelung nicht betroffen. Bestandsheizungen dürfen derweil weiter betrieben und bei Defekten auch repariert werden. Selbst der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist in bestehenden Gebäuden bis auf Weiteres noch gestattet.
  2. Für die Umsetzung der 65-Prozent-Vorgabe bei Bestandsgebäuden müssen die Städte und Kommunen zunächst einmal eine flächendeckende Wärmeplanung ausarbeiten – bevor diese vorliegt, muss kein Immobilienbesitzer tätig werden. Für diese kommunale Wärmeplanung haben größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit, für kleinere Orte mit weniger als 100.000 Einwohnern liegt die Frist bei Mitte 2028.

Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert, stehen Eigentümern zahlreiche unterschiedliche Optionen zur Verfügung, um den neuen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien gerecht zu werden. Möglich sind neben Photovoltaikanlagen, Stromdirektheizungen, Wärmepumpen oder Hybridsystemen aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölbrenner auch Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können. Wo ein solches verfügbar ist, bietet sich auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz an.

Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet einen schrittweisen Austausch der Öl- und Gasheizungen in Deutschland. (Bild von Werner Weisser auf Pixabay)

Bewertung der Protectum eG

Was die Regelung für Neubauten angeht, erwartet die Protectum eG keine größeren Probleme mit der Gesetzesnovelle. Schon heute setzt die Genossenschaft aus Großwallstadt bei ihren Neubauvorhaben etwa in Erlensee und bald auch in Babenhausen auf Heizungssysteme, die bei Bedarf die Unterstützung von Strom nutzen.

Im Hinblick auf die Umsetzung des Heizungsgesetzes im Bestandsgebäudebereich mahnt die Wohnungsbaugenossenschaft von der Politik bezahlbare Lösungen an. Denkbar sind beispielsweise finanzielle Zuschüsse oder auch die Entwicklung von Umrüstverfahren, die es den Eigentümern leichter machen, die 65-Prozent-Regel in ihrer Immobilie zu realisieren.