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Prüfung und Jahresabschluss bei der Protectum eG

Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.

Strenge Kontrolle der Genossenschaften durch die Prüfungsverbände

Geregelt werden die gesetzlichen Vorgaben für Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz (GenG). Dies enthält beispielsweise die Pflicht, sich vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebes in das Genossenschaftsregister eintragen zu lassen. Dies ist auch der Grund, warum Genossenschaften wie die Protectum eG das Kürzel „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ in ihrem Namen tragen. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein muss. Im Fall der Genossenschaft aus Großwallstadt sind dies mit dem Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt, sogar gleich zwei Verbände.

Sinn und Zweck dieser Mitgliedschaft ist unter anderem die Erfüllung der in §§ 53ff. des Genossenschaftsgesetz festgelegten gesetzlichen Prüfungspflicht: Jede Genossenschaft muss ihre Tätigkeit regelmäßig einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ebenso wie die korrekte Verfolgung des Förderzwecks genauestens unter die Lupe genommen. Diese Prüfung muss durch einen hierfür zugelassenen Prüfungsverband erfolgen – eben jenen, in dem die jeweilige Genossenschaft Mitglied ist.

Diesjährige Prüfung ist bereits angelaufen

Die Prüfung der Protectum eG für dieses Jahr hat bereits begonnen. Eine wichtige Voraussetzung für den Beginn des Begutachtungsprozesses war die Erstellung des Jahresabschlusses für die Genossenschaft, da dieser ein zentraler Bestandteil der Dokumentation der genossenschaftlichen Geschäftstätigkeit darstellt. Der Jahresabschluss wurde daher in Großwallstadt bereits erstellt und zusammen mit den anderen für die Prüfung benötigten Dokumenten an den Prüfungsverband übergeben. Der Prüfungsbericht wird somit aller Wahrscheinlichkeit nach rechtzeitig vor der diesjährigen Generalversammlung vorliegen.

Weitere Informationen nach der Generalversammlung

Die Vorstellung der Ergebnisse der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, ebenso wie die detaillierte Erläuterung des Jahresabschlusses, machen eine zentrale Komponente der alljährlichen Versammlung der Mitglieder der Protectum eG aus. Leserinnen und Leser dieses Blogs werden selbstverständlich ebenfalls auf dem Laufenden gehalten und können sich auf eine ausführliche Berichterstattung zu beiden Punkten im Anschluss an die Generalversammlung freuen. Bezüglich des Jahresabschlusses lässt sich jedoch bereits jetzt ein positives Resümee erstellen: Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat sich im Geschäftsjahr 2022 erneut gut entwickelt.