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Prüfung der Protectum eG für das Geschäftsjahr 2023 hat begonnen

Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.

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Aktuelles

Prüfung und Jahresabschluss bei der Protectum eG

Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.

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Aktuelles

Genossenschaftliche Prüfung der Protectum eG für das Geschäftsjahr 2020 ist angelaufen

Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Qualitätssicherung in der Neumitgliederwerbung der Protectum eG

Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.

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Aktuelles

Die Protectum eG zu aktuellen Themen: Drucksache 500/20 soll unlauteren Genossenschaften einen Riegel vorschieben

Das Genossenschaftswesen blickt in Deutschland auf eine mehr als 150-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Diese lange Tradition ist nur einer der Gründe, warum Genossenschaften das Vertrauen der Bürger genießen – eine weitere wichtige Säule ist die strenge Prüfung, der sich die Genossenschaften regelmäßig unterziehen müssen und mithilfe derer die Seriosität der Genossenschaften gewährleistet werden soll. Genau dieses Prüfungswesen ist Gegenstand einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, auf welche die Protectum eG in diesem Beitrag aufmerksam machen möchte: In einem Antrag vom 02.09.2020 wird die Wirksamkeit der aktuellen Prüfprozesse infrage gestellt – und eine Verschärfung vorgeschlagen, um das Genossenschaftswesen vor einer Gefahr zu schützen, die das gute Image zu schädigen droht: den Kapitalanlagegenossenschaften.

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Die Protectum eG zu aktuellen wohnungspolitischen Themen: Neue Verordnung zur Wohnungsbauprämie

Die Genossenschaft als Geschäftsmodell ist in Deutschland seit über hundert Jahren etabliert und genießt das Vertrauen der Menschen. Dieses Vertrauen fußt auf dem genossenschaftlichen Grundgedanken der gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit zum Nutzen der Mitglieder. Bei jeder Genossenschaft findet sich dieser Mitgliedernutzen in einem in der Satzung ausgewiesenen Förderzweck wieder. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht die Förderaufgabe in der Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder.

Neben diesem über die Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen hinausgehenden Unternehmensziel punkten Genossenschaften zudem mit ihrer finanziellen Solidität: Keine andere Rechtsform ist so selten von Insolvenzen betroffen. Um diese Sonderposition zu schützen, muss die Rechtsprechung jedoch laufend an die sich ändernde Finanz- und Unternehmenslandschaft angepasst werden, denn auch das Genossenschaftswesen ist vor unlauteren Geschäftemachern nicht völlig gefeit. Vor diesem Hintergrund weist die Protectum eG aus Großwallstadt auf eine neue Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 193/20) hin, mit der die Definition von Wohnungsbaugenossenschaften vor dem Hintergrund der Förderung durch die Wohnungsbauprämie konkretisiert wird.