Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.
Schlagwort: Prüfungsverband
Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.
Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.
Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.
Einer der entscheidenden Vorteile einer Mitgliedschaft in einer Genossenschaft liegt in der Sicherheit der eingezahlten Gelder: Genossenschaften sind mit einer Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent so selten wie keine andere Rechtsform von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen. Grundlage dieser finanziellen Stabilität ist unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Geschäftstätigkeit: Jede in Deutschland eingetragene Genossenschaft ist nicht nur gesetzlich zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband verpflichtet, sondern muss sich von diesem auch in regelmäßigen Abständen testen lassen.
Diese genossenschaftliche Pflichtprüfung stellt sicher, dass die Genossenschaft sämtlichen gesetzlichen Vorgaben in vollem Maße entspricht. Die Protectum eG hat diese Prüfung erneut ohne Fehl und Tadel bestanden: Wie in allen vorhergegangenen Jahren fand der Prüfungsverband bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch für das Geschäftsjahr 2021 keine einzige Beanstandung. Die Ergebnisse des Prüfungsberichtes wurden den Mitgliedern kürzlich im Rahmen der Generalversammlung 2022 präsentiert.
Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.
Das Genossenschaftswesen blickt in Deutschland auf eine mehr als 150-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Diese lange Tradition ist nur einer der Gründe, warum Genossenschaften das Vertrauen der Bürger genießen – eine weitere wichtige Säule ist die strenge Prüfung, der sich die Genossenschaften regelmäßig unterziehen müssen und mithilfe derer die Seriosität der Genossenschaften gewährleistet werden soll. Genau dieses Prüfungswesen ist Gegenstand einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, auf welche die Protectum eG in diesem Beitrag aufmerksam machen möchte: In einem Antrag vom 02.09.2020 wird die Wirksamkeit der aktuellen Prüfprozesse infrage gestellt – und eine Verschärfung vorgeschlagen, um das Genossenschaftswesen vor einer Gefahr zu schützen, die das gute Image zu schädigen droht: den Kapitalanlagegenossenschaften.
Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG geht mit einer Vielzahl an Vorteilen einher. Für die meisten Neumitglieder oder Interessenten dürfte dabei das genossenschaftliche Wohnen im Vordergrund stehen, denn dieses stellt eine sichere und bezahlbare Wohnraumlösung dar. So finden die Mitglieder hier Wohnraum, der gegenüber dem restlichen Wohnungsmarkt meist vergleichsweise günstig ist. Darüber hinaus laufen genossenschaftliche Mieter niemals Gefahr, von ihrem Vermieter wegen Eigenbedarfs eine Kündigung zu erhalten.
Um in den Genuss dieser Vorzüge zu kommen, muss ein Antrag auf Beitritt zur Genossenschaft gestellt werden. Mit diesem wird das Neumitglied sowohl Teil der Gemeinschaft als auch Miteigentümer etwa an den Immobilien der Genossenschaft. Dies zieht einen weiteren Vorteil nach sich: Die Mitglieder der Protectum eG sind nicht nur Mieter und Kunden, sondern auch Teilhaber der Genossenschaft aus Großwallstadt und als solche an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt.
Genossenschaften sind Unternehmen mit einem besonderen Geschäftsmodell, das über das klassische Unternehmensziel der Profitmaximierung hinausgeht und die Förderung der Mitglieder ins Zentrum der Geschäftstätigkeiten stellt. Um sicherzustellen, dass Genossenschaften wie die Protectum eG diesen Förderauftrag in vollem Umfang und bestmöglich erfüllen, hat der Gesetzgeber ihnen eine regelmäßige genossenschaftliche Pflichtprüfung auferlegt. Diese wird in Abhängigkeit von der Größe der Genossenschaft in gewissen vorgegebenen Zeitabständen von einem unabhängigen Prüfungsverband durchgeführt. Jede eingetragene Genossenschaft in Deutschland ist verpflichtet, einem derartigen Prüfungsverband anzugehören und durch diesen sowohl die eigenen Einrichtungen als auch die Vermögenslage, die Geschäftsführung und die Mitgliederliste überprüfen zu lassen.