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Protectum eG erhält mustergültigen Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.

Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.

Alle Vorschriften und Aufgaben erfüllt

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist eine wichtige Kontrollinstanz im deutschen Genossenschaftswesen. Ziel ist es festzustellen, ob die Genossenschaft im zu überprüfenden Zeitraum gut und im Sinne ihrer Mitglieder gewirtschaftet hat. Dahingehend konnte der Prüfungsverband der Protectum eG auch für das Geschäftsjahr 2022 einen mustergültigen Prüfungsbericht ohne jeden Mangel ausstellen. In diesem wurde festgestellt, dass die drei zentralen Organe der Genossenschaft – also Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung – ihre Aufgaben im zurückliegenden Jahr den Vorschriften entsprechend erfüllt haben. Die Bilanz stellte zudem die betriebswirtschaftliche Situation der Genossenschaft korrekt dar und bei der Auszahlung ausscheidender Mitglieder wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Außerdem sind für die Mitglieder keine Schäden des Geschäftsguthabens zu erwarten.

Bild von SaadiaAMYii auf Pixabay

Neben der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft ist auch die einwandfreie Erfüllung des Förderzwecks Gegenstand der genossenschaftlichen Pflichtprüfung. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht dieser ja in der Bereitstellung von lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder. Auch diesbezüglich kommt der Prüfungsbericht zu dem Schluss, dass die Genossenschaft aus Großwallstadt ihrem Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern in vollem Umfang nachgekommen ist.

Auch zeitlicher Ablauf war erneut bestens

Auch was die zeitliche Abwicklung des Prüfungsprozederes angeht, lief bei der diesjährigen Prüfung alles vorbildlich: Der Prüfungsbericht lag wie immer rechtzeitig zur Generalversammlung vor, sodass er dort vorgestellt und beschlossen werden konnte.