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Arbeitnehmersparzulage: Die Protectum eG erläutert wichtige Änderung

Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.

Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Wie die Protectum eG bei der Auszahlung vorgeht

Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.

Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mit staatlichen Fördergeldern die Einzahlungen bei der Protectum eG aufstocken

Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.

Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mitgliedervorteile bei der Protectum eG: Arbeitnehmersparzulage & Wohnungsbauprämie

Die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Mitgliederförderung ist der gesetzlich festgelegte Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Der explizite Förderauftrag wurde bereits im Jahr 1889 im deutschen Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht das Förderziel in erster Linie darin, den Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch neben den sozialverträglichen Mieten und Kaufpreisen, die in der Regel deutlich unter dem regionalen Marktniveau liegen, profitieren Mitglieder auch auf andere Art und Weise wirtschaftlich von ihrer Mitgliedschaft – so haben sie beispielsweise über die jährliche Dividende Teil am unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit, für die monatliche Einzahlung in die Wohnungsbaugenossenschaft unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die beiden Wege zum finanziellen Zuschuss vom Staat führen über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.