Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.
Schlagwort: Generalversammlung
Auch in diesem Jahr nutzt die Protectum eG den Jahreswechsel als willkommene Gelegenheit, um die zurückliegenden zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Die regen Aktivitäten im Immobilienbestand waren Thema im ersten Teil des Jahresrückblicks, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. In dieser Woche gilt die Aufmerksamkeit der betrieblichen Seite des zurückliegenden Geschäftsjahres mit allgemeinen Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Genossenschaft in 2023.
Mitte Juni wurde sie an dieser Stelle angekündigt: die Generalversammlung der Protectum eG, die am 30.06. am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt durchgeführt wurde. Mittlerweile liegt auch diese wichtige Veranstaltung des Genossenschaftsjahres hinter den Mitgliedern, sodass es Zeit ist, ein kleines Resümee zu ziehen.
Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.
Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG ihren Mitgliedern gegenüber zu einigen Dingen verpflichtet. An der Spitze dieser Verpflichtungen steht zunächst einmal der genossenschaftliche Förderauftrag in Form der sicheren und sozial verantwortlichen Versorgung mit lebenswertem Wohnraum. Da bei einer Genossenschaft alle Mitglieder zu Mitinhabern des Unternehmens werden, sind ihnen Vorstand und Aufsichtsrat zudem zur Rechenschaft verpflichtet. Dieser Verantwortung kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt jedes Jahr unter anderem mit ausführlichen Berichten nach, die Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Generalversammlung erstatten.
In Vorbereitung zu diesem Bericht bei der bevorstehenden Generalversammlung hat der Vorstand jetzt seinen Lagebericht zur Genossenschaft veröffentlicht. Dieser gibt den Mitgliedern einen aussagekräftigen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Für interessierte Leserinnen und Leser fasst die Protectum eG einige zentrale Informationen des diesjährigen Lageberichts zusammen.
Wer Mitglied einer Genossenschaft wie der Protectum eG wird, gewinnt damit auch das Recht, die Zukunft dieser Genossenschaft mitzubestimmen. Umgesetzt wird dieses Mitbestimmungsrecht primär durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Abläufe steht: der Generalversammlung. Dieses jedes Jahr stattfindende Event steht nunmehr bei der Wohnungsbaugenossenschaft wieder an: Am 30. Juni versammeln sich die Mitglieder entweder persönlich oder virtuell am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Bereits in der vergangenen Woche hat die Protectum eG ja damit begonnen, die zurückliegenden zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Während im ersten Teil dieses Jahresrückblicks die Immobilien im Mittelpunkt standen, soll der dieswöchige Beitrag der allgemeinen Entwicklung der Genossenschaft gelten. Denn auch diesbezüglich hat man in Großwallstadt Grund zur Freude.
Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.
Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.
Einer der entscheidenden Vorteile einer Mitgliedschaft in einer Genossenschaft liegt in der Sicherheit der eingezahlten Gelder: Genossenschaften sind mit einer Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent so selten wie keine andere Rechtsform von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen. Grundlage dieser finanziellen Stabilität ist unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Geschäftstätigkeit: Jede in Deutschland eingetragene Genossenschaft ist nicht nur gesetzlich zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband verpflichtet, sondern muss sich von diesem auch in regelmäßigen Abständen testen lassen.
Diese genossenschaftliche Pflichtprüfung stellt sicher, dass die Genossenschaft sämtlichen gesetzlichen Vorgaben in vollem Maße entspricht. Die Protectum eG hat diese Prüfung erneut ohne Fehl und Tadel bestanden: Wie in allen vorhergegangenen Jahren fand der Prüfungsverband bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch für das Geschäftsjahr 2021 keine einzige Beanstandung. Die Ergebnisse des Prüfungsberichtes wurden den Mitgliedern kürzlich im Rahmen der Generalversammlung 2022 präsentiert.