Am Platz der Deutschen Einheit in Offenbach steht mit dem Center5 ein Gebäude, das in mehrfacher Hinsicht ein Prestigeobjekt der Protectum eG darstellt. Zum einen leistet die Genossenschaft aus Großwallstadt mit den dort geschaffenen 63 Wohnungen und Apartments einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung im überaus gefragten Rhein-Main-Gebiet. Zum anderen ist die Neugestaltung des ehemaligen Bürogebäudes, dem früheren Hauptsitz der IHK in Offenbach, auch aus städtebaulicher Sicht von großer Bedeutung für die Aufwertung des Stadthofs und der öffentlichen Flächen rund um das Rathaus. Das Objekt wurde teilweise kernsaniert, ein anderer Gebäudeteil wurde abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das Projekt steht nunmehr vor dem Abschluss seines letzten Bauabschnittes, der Fertigstellung der Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss.
Monat: Mai 2023
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.
Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.