Einmal im Jahr berufen Genossenschaften wie die Protectum eG ihre zentrale Veranstaltung, die Generalversammlung, ein. Vor dem Hintergrund der aktuell fortbestehenden Corona-Situation und des reibungslosen Ablaufs im vergangenen Jahr hat sich die Genossenschaft aus Großwallstadt auch in diesem Jahr bereits frühzeitig für die Durchführung als Hybridveranstaltung entschieden. Die Einladung zu dem wichtigsten genossenschaftlichen Event des Jahres wurde auf der Internetseite der Genossenschaft veröffentlicht. Somit steht der nunmehr zweiten hybriden Generalversammlung am 25. Juni nichts mehr im Wege.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
Neubauprojekte wie die Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt rund 40 Wohnungen, wie es die Protectum eG in Erlensee plant, sind überaus komplexe und facettenreiche Unternehmungen. Wie komplex genau, hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Blogserie aufzuzeigen versucht. Über die bisherigen fünf Blogbeiträge konnten die Leser bereits Einsicht in die verschiedenen Umsetzungsphasen, vom Grundstückskauf und der internen Planung über die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung bis hin zur Baudurchführung und Bauüberwachung nehmen. Im sechsten und letzten Teil kommt das Bauvorhaben mit der Bauabnahme und der Mängelbeseitigung zu seinem Abschluss.
Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands bekanntermaßen echte Mangelware. Besonders in gefragten Lagen wie in Großstädten und Ballungsräumen sind Wohnungen und Häuser zu bezahlbaren Preisen ausgesprochen rar gesät. Dieser Wohnraumknappheit hat Protectum eG mit ihrer Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft den Kampf angesagt. Im Zentrum dieser selbstgesteckten Aufgabe steht die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Errichtung neuer Wohngebäude.
Die Durchführung von Neubauprojekten zählt zu den anspruchsvollsten Vorhaben, die eine Wohnungsbaugenossenschaft unternehmen kann. Einen Eindruck von der Vielschichtigkeit vermittelt die Protectum eG derzeit in einer Blogserie, in der sie bereits die mit dem Grundstückskauf und der internen Planung verbundenen Erwägungen erläutert und die Aufgabenstellung rund um die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung dargelegt hat. Im vorletzten Teil der Reihe soll es in dieser Woche um die Baudurchführung und die Bauüberwachung gehen.
Ihre Aufgabe als Wohnungsbaugenossenschaft, ihre Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, erfüllt die Protectum eG mit Engagement und langjähriger Erfahrung. Im Mittelpunkt steht hier neben dem Kauf und gegebenenfalls Umbau von Bestandsimmobilien insbesondere das Thema Neubauten. Mit der Konzeption und Durchführung von Neubauvorhaben schafft die Genossenschaft aus Großwallstadt in den von ihr gebauten Ein- und Mehrfamilienhäusern brandneuen Wohnraum für die Mitglieder.
In einer sechsteiligen Blogreihe zeigt die Wohnungsbaugenossenschaft ihren Lesern die unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen eines Neubauprojektes auf. Nachdem mit dem Grundstückskauf im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage des Bauvorhabens geschaffen wurde, ging es in den Folgewochen bereits um die interne Planung und den Antrag auf Baugenehmigung. In dieser Woche nimmt das Neubauprojekt mit der Ausführungsplanung und dem Baubeginn seinen weiteren Verlauf.
Neubauprojekte zählen zu den spannendsten und gleichzeitig anspruchsvollsten Vorhaben einer Wohnungsbaugenossenschaft, bieten sie Bauherren doch oft fast ein Übermaß an architektonischer Gestaltungsfreiheit. In einer Blogreihe gibt die Protectum eG den Lesern aktuell Einblick in die Chronologie und die Komplexität der internen Abläufe bei einem Neubauvorhaben. Nachdem das Projekt über den Grundstückskauf und die ausführliche interne Planung konkrete Formen angenommen hat, nimmt das Verfahren seinen weiteren Lauf mit der Baugenehmigung.
Bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen, um diesen den Mitgliedern zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung stellen zu können – so sieht die Kernaufgabenstellung der Protectum eG als Wohnungsbaugenossenschaft aus. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, sei es durch den Kauf und Betrieb von bestehendem Wohnraum, durch die Umwidmung von Gewerbeimmobilien in wohnwirtschaftlich genutzte Objekte oder aber auch durch den Bau ganz neuer Wohngebäude. Die Vorgehensweise über Neubauvorhaben ist eine besonders proaktive Möglichkeit, der Knappheit am deutschen Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Den Weg von der Idee bis zum abgeschlossenen Bauvorhaben beschreibt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt in einer sechsteiligen Blogserie. Nach dem Grundstückskauf in der Vorwoche geht es im heutigen zweiten Teil um die Abläufe bei der internen Planung.
Die Protectum eG ist als engagierte Wohnungsbaugenossenschaft so gut wie jederzeit in mehrere Bauvorhaben involviert, derzeit legen diesbezüglich beispielsweise die Großprojekte in Wiesbaden und Offenbach ein beredtes Zeugnis ab. Kaum etwas ist jedoch mit dem Umfang an Handlungsspielraum und Kreativität bei einem kompletten Neubauprojekt vergleichbar. Erst vergangene Woche konnte die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Update zu ihrem hochinteressanten Neubauvorhaben in Erlensee geben, bei dem eine Nachtragsgenehmigung für umfassende Änderungen am ursprünglichen Bauantrag erwirkt wurde. Auf dem kürzlich erworbenen Grundstück entstehen nach dem Abriss des alten Bestandsgebäudes 41 Wohnungen in einem Neubau. Doch wie sieht der Ablauf eines Neubauprojekts aus? Wo liegen die Fallstricke und besonderen Herausforderungen? Eine Frage, welcher die Protectum eG für die Leser in einer sechsteiligen Blogreihe nachgeht.
Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.
Eine Genossenschaft lädt jedes Jahr, in der Regel in der ersten Jahreshälfte, zu einer Generalversammlung ein. Die Veranstaltung ist ein wichtiges jährliches Highlight, ist sie doch der zentrale Ort der Teilhabe für die Mitglieder: Während der Versammlung haben diese die Möglichkeit, über ihr Stimmrecht eine Vielzahl von Entscheidungen zu beeinflussen und so die Geschicke der Genossenschaft maßgeblich mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht macht eine wichtige Säule des Genossenschaftsgedankens aus – und darf infolgedessen auch in schwierigen Zeiten in keinster Weise eingeschränkt werden. Auch unter den erschwerten Bedingungen der aktuellen Situation bleibt die Generalversammlung also ein Fixum im Veranstaltungskalender der Protectum eG – und die Genossenschaft aus Großwallstadt befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, um das Event wie bereits im Vorjahr an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.