Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.
Schlagwort: Mitgliederwerbung
Genossenschaften stehen für das Prinzip, dass in der Gemeinschaft große Dinge erreicht werden können, die für den Einzelnen nicht zu schaffen wären. Die Stärke einer Genossenschaft liegt also in ihren Mitgliedern, die beispielsweise im Fall von Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG gemeinsam das erforderliche Eigenkapital aufbringen, um Wohnungen und Häuser zu bauen oder zu erwerben und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Um die Stärke einer Genossenschaft aufrechtzuerhalten oder auszubauen braucht es eine gewisse Anzahl von Beteiligten, die ihre Kräfte zum Wohl der Gemeinschaft bündeln. Die Mitgliederwerbung ist daher auch für die Protectum eG ein relevanter Baustein zur Erfüllung der selbst gestellten Aufgabe. Doch wie läuft die Werbung von Neumitgliedern genau ab? Hier erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt das Prozedere.