Genossenschaften stehen für das Prinzip, dass in der Gemeinschaft große Dinge erreicht werden können, die für den Einzelnen nicht zu schaffen wären. Die Stärke einer Genossenschaft liegt also in ihren Mitgliedern, die beispielsweise im Fall von Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG gemeinsam das erforderliche Eigenkapital aufbringen, um Wohnungen und Häuser zu bauen oder zu erwerben und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Um die Stärke einer Genossenschaft aufrechtzuerhalten oder auszubauen braucht es eine gewisse Anzahl von Beteiligten, die ihre Kräfte zum Wohl der Gemeinschaft bündeln. Die Mitgliederwerbung ist daher auch für die Protectum eG ein relevanter Baustein zur Erfüllung der selbst gestellten Aufgabe. Doch wie läuft die Werbung von Neumitgliedern genau ab? Hier erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt das Prozedere.
Protectum eG informiert direkt vor Ort – beim Arbeitgeber
Da die meisten Mitglieder ihre monatlichen Beiträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) einzahlen, konzentriert die Protectum eG ihre Werbeaktivitäten auf den Ort, über den die VL-Verträge laufen: die Arbeitgeber. Denn diese zahlen die monatlichen Beiträge an die vom Staat geförderten Unternehmen und schießen für gewöhnlich auch einen gewissen Betrag als Arbeitgeberanteil hinzu. Um den Arbeitnehmern die Möglichkeiten der Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus Großwallstadt vorzustellen, vereinbart der Mitgliederwerber daher einen Termin mit dem Arbeitgeber.
So können interessierten Beschäftigten die Vorzüge einer Mitgliedschaft bei der Protectum eG direkt vor Ort im Unternehmen vorgestellt werden. Zu diesen Mitgliedervorteilen zählen unter anderem:
- Vergünstigtes Mieten/Kaufen/Wohnen in den Objekten der Genossenschaft
- Wegfall der Kaution bei Vermietung an Bestandsmitglieder
- Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage
- Staatliche Förderung durch die Wohnungsbauprämie
- Sonderkonditionen für das Online-Shopping bei ausgewählten Partnern
- In der Regel Zahlung eines Zuschusses durch den Arbeitgeber, der sich so im Rahmen der VL an den Einzahlungen beteiligt
Der besondere Pluspunkt der von der Protectum eG gewählten Form der Mitgliederwerbung besteht darin, dass der Mitgliederwerber durch die vorherige Abstimmung des Termins mit dem Arbeitgeber üblicherweise schon weiß, mit welchem Betrag der Arbeitgeber sich an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligen wird. So haben die angehenden Mitglieder bereits Gewissheit, dass der Zuschuss erfolgen und wie hoch er ausfallen wird. Der Mitgliederwerber muss also bei seinen Erläuterungen nicht mit Durchschnittswerten arbeiten, sondern kann die exakten Zahlen in seine Berechnungen für die Interessenten einbeziehen.
Weiterer Ablauf für Neumitglieder
Möchte einer der Teilnehmer der Informationsveranstaltung Mitglied bei der Protectum eG werden, so kann der Antrag auf Beitritt direkt vor Ort unterschrieben werden. Dabei enthält jede Beitrittserklärung eine zweiwöchige freiwillige Rücktrittsfrist. Der Antrag wird im Anschluss an die Genossenschaft aus Großwallstadt weitergeleitet, welche die Unterlagen bearbeitet und das Neumitglied per Mail zu dessen Zufriedenheit bezüglich des Informations- und Beitrittsprozesses befragt.
Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wird das Mitglied in die Genossenschaft aufgenommen und erhält eine Eintragungsbenachrichtigung. Darüber hinaus kümmert sich die Protectum eG auch darum, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Informationen erhält, um die Zahlungen der vermögenswirksamen Leistungen künftig an die Genossenschaft zu leisten.