Die Genossenschaft als Geschäftsmodell ist in Deutschland seit über hundert Jahren etabliert und genießt das Vertrauen der Menschen. Dieses Vertrauen fußt auf dem genossenschaftlichen Grundgedanken der gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit zum Nutzen der Mitglieder. Bei jeder Genossenschaft findet sich dieser Mitgliedernutzen in einem in der Satzung ausgewiesenen Förderzweck wieder. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht die Förderaufgabe in der Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder.
Neben diesem über die Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen hinausgehenden Unternehmensziel punkten Genossenschaften zudem mit ihrer finanziellen Solidität: Keine andere Rechtsform ist so selten von Insolvenzen betroffen. Um diese Sonderposition zu schützen, muss die Rechtsprechung jedoch laufend an die sich ändernde Finanz- und Unternehmenslandschaft angepasst werden, denn auch das Genossenschaftswesen ist vor unlauteren Geschäftemachern nicht völlig gefeit. Vor diesem Hintergrund weist die Protectum eG aus Großwallstadt auf eine neue Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 193/20) hin, mit der die Definition von Wohnungsbaugenossenschaften vor dem Hintergrund der Förderung durch die Wohnungsbauprämie konkretisiert wird.