Im rund 25 Kilometer östlich von Frankfurt am Main gelegenen Erlensee arbeitet die Protectum eG seit geraumer Zeit an einem anspruchsvollen Neubauvorhaben. Nach dem Abriss eines leerstehenden Altgebäudes plant die Genossenschaft aus Großwallstadt den Bau eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit rund 40 Wohnungen. Für das geplante Wohngebäude an der Hanauer Straße 28 gab es zum Kaufzeitpunkt bereits einen genehmigte Bauantrag des Vorbesitzers, der jedoch umfangreicher Anpassungen an die besonderen Ansprüche der Wohnungsbaugenossenschaft bedurfte. In mehreren Schritten hat die Protectum eG genau diese Feinjustierung der ursprünglichen Pläne vollzogen. Wie das letzte Feintuning von dem letzten Planungsstand aus dem April abweicht, erklärt die Genossenschaft im heutigen Blogtext.
Schlagwort: Neubauprojekt
Neubauprojekte wie die Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt rund 40 Wohnungen, wie es die Protectum eG in Erlensee plant, sind überaus komplexe und facettenreiche Unternehmungen. Wie komplex genau, hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Blogserie aufzuzeigen versucht. Über die bisherigen fünf Blogbeiträge konnten die Leser bereits Einsicht in die verschiedenen Umsetzungsphasen, vom Grundstückskauf und der internen Planung über die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung bis hin zur Baudurchführung und Bauüberwachung nehmen. Im sechsten und letzten Teil kommt das Bauvorhaben mit der Bauabnahme und der Mängelbeseitigung zu seinem Abschluss.
Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands bekanntermaßen echte Mangelware. Besonders in gefragten Lagen wie in Großstädten und Ballungsräumen sind Wohnungen und Häuser zu bezahlbaren Preisen ausgesprochen rar gesät. Dieser Wohnraumknappheit hat Protectum eG mit ihrer Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft den Kampf angesagt. Im Zentrum dieser selbstgesteckten Aufgabe steht die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Errichtung neuer Wohngebäude.
Die Durchführung von Neubauprojekten zählt zu den anspruchsvollsten Vorhaben, die eine Wohnungsbaugenossenschaft unternehmen kann. Einen Eindruck von der Vielschichtigkeit vermittelt die Protectum eG derzeit in einer Blogserie, in der sie bereits die mit dem Grundstückskauf und der internen Planung verbundenen Erwägungen erläutert und die Aufgabenstellung rund um die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung dargelegt hat. Im vorletzten Teil der Reihe soll es in dieser Woche um die Baudurchführung und die Bauüberwachung gehen.
Ihre Aufgabe als Wohnungsbaugenossenschaft, ihre Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, erfüllt die Protectum eG mit Engagement und langjähriger Erfahrung. Im Mittelpunkt steht hier neben dem Kauf und gegebenenfalls Umbau von Bestandsimmobilien insbesondere das Thema Neubauten. Mit der Konzeption und Durchführung von Neubauvorhaben schafft die Genossenschaft aus Großwallstadt in den von ihr gebauten Ein- und Mehrfamilienhäusern brandneuen Wohnraum für die Mitglieder.
In einer sechsteiligen Blogreihe zeigt die Wohnungsbaugenossenschaft ihren Lesern die unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen eines Neubauprojektes auf. Nachdem mit dem Grundstückskauf im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage des Bauvorhabens geschaffen wurde, ging es in den Folgewochen bereits um die interne Planung und den Antrag auf Baugenehmigung. In dieser Woche nimmt das Neubauprojekt mit der Ausführungsplanung und dem Baubeginn seinen weiteren Verlauf.
Neubauprojekte zählen zu den spannendsten und gleichzeitig anspruchsvollsten Vorhaben einer Wohnungsbaugenossenschaft, bieten sie Bauherren doch oft fast ein Übermaß an architektonischer Gestaltungsfreiheit. In einer Blogreihe gibt die Protectum eG den Lesern aktuell Einblick in die Chronologie und die Komplexität der internen Abläufe bei einem Neubauvorhaben. Nachdem das Projekt über den Grundstückskauf und die ausführliche interne Planung konkrete Formen angenommen hat, nimmt das Verfahren seinen weiteren Lauf mit der Baugenehmigung.
Bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen, um diesen den Mitgliedern zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung stellen zu können – so sieht die Kernaufgabenstellung der Protectum eG als Wohnungsbaugenossenschaft aus. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, sei es durch den Kauf und Betrieb von bestehendem Wohnraum, durch die Umwidmung von Gewerbeimmobilien in wohnwirtschaftlich genutzte Objekte oder aber auch durch den Bau ganz neuer Wohngebäude. Die Vorgehensweise über Neubauvorhaben ist eine besonders proaktive Möglichkeit, der Knappheit am deutschen Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Den Weg von der Idee bis zum abgeschlossenen Bauvorhaben beschreibt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt in einer sechsteiligen Blogserie. Nach dem Grundstückskauf in der Vorwoche geht es im heutigen zweiten Teil um die Abläufe bei der internen Planung.
Die Protectum eG ist als engagierte Wohnungsbaugenossenschaft so gut wie jederzeit in mehrere Bauvorhaben involviert, derzeit legen diesbezüglich beispielsweise die Großprojekte in Wiesbaden und Offenbach ein beredtes Zeugnis ab. Kaum etwas ist jedoch mit dem Umfang an Handlungsspielraum und Kreativität bei einem kompletten Neubauprojekt vergleichbar. Erst vergangene Woche konnte die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Update zu ihrem hochinteressanten Neubauvorhaben in Erlensee geben, bei dem eine Nachtragsgenehmigung für umfassende Änderungen am ursprünglichen Bauantrag erwirkt wurde. Auf dem kürzlich erworbenen Grundstück entstehen nach dem Abriss des alten Bestandsgebäudes 41 Wohnungen in einem Neubau. Doch wie sieht der Ablauf eines Neubauprojekts aus? Wo liegen die Fallstricke und besonderen Herausforderungen? Eine Frage, welcher die Protectum eG für die Leser in einer sechsteiligen Blogreihe nachgeht.
Der Fokus der Protectum eG in Sachen Zukäufe liegt seit einigen Jahren ja im erweiterten Rhein-Main-Gebiet. Hier arbeitet die Genossenschaft aus Großwallstadt in Erlensee an einem ihren jüngsten Projekte: In der weniger als 25 Kilometer von Frankfurt am Main entfernten 15.000-Einwohner-Stadt soll ein leerstehendes Altgebäude abgerissen werden, um dem Neubau eines Mehrfamilienhauses mit rund 40 Wohnungen Platz zu machen. Für dieses Vorhaben lagen zum Zeitpunkt des Kaufes bereits Planungen des Vorbesitzers sowie die Genehmigung des Bauordnungsamts vor. Da die Wohnungsbaugenossenschaft anstrebt, das Gebäude nach dem Bau langfristig im Bestand zu halten und an Mitglieder zu vermieten, musste das bestehende Konzept jedoch überarbeitet werden, um es an die Bedürfnisse der Mitglieder anzupassen. Diese Überarbeitung fand in enger Zusammenarbeit mit dem Verkäufer statt – und auch für diese nachträgliche Änderung des Bauantrages, die sogenannte Tektur, hat der Verkäufer laut eigener Aussage bereits eine Genehmigung erhalten. So steht der Umsetzung des Neubauvorhabens nichts mehr im Wege.