Die Blogbeiträge der Protectum eG waren in den letzten beiden Wochen einem zweiteiligen Rückblick auf das zurückliegende Geschäftsjahr gewidmet. In dieser ausführlichen Retrospektive hatte die Wohnungsbaugenossenschaft das Jahr 2022 sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch im Hinblick auf die Entwicklung des Immobilienbestandes in Erinnerung gerufen. Doch die Großwallstädter möchten die Zeit rund um die Jahreswende auch dazu nutzen, einen Blick auf die Zukunft zu werfen. Der dieswöchige Blogbeitrag gilt daher den Plänen, Zielen und Erwartungen der Genossenschaft für das Jahr 2023.
Schlagwort: Mitgliedschaft
Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.
Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.
Als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft bietet die Protectum eG ihren Mitgliedern nicht nur die Möglichkeit, Genossenschaftswohnungen zu sozial verträglichen Preisen anzumieten. Vielmehr haben die Genossenschaftsmitglieder bei entsprechenden Objekten auch die Option, Wohnungen oder Häuser zu kaufen und damit zum Immobilienbesitzer zu werden. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kommt dabei gegebenenfalls zum ersten Mal in Kontakt mit einer ganz besonderen Eigenheit dieser Art von Immobilie: der Teilungserklärung. Um was es sich dabei handelt und welche Bedeutung das Dokument für die Eigentümer hat, erklärt die Protectum eG in diesem Blogbeitrag.
Genossenschaften wie die Protectum eG sind ganz besondere Unternehmen. Denn sie sind eine gemeinwohlorientierte Geschäftsform, in der sich Menschen für ein gemeinsames Ziel zusammenschließen: der sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder. Zweck des Geschäftsbetriebes ist also nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erzielung eines klar definierten Nutzens für die Genossenschaftsmitglieder. Dieser Nutzen kann unterschiedlichste Lebensbereiche betreffen – vom bezahlbaren Wohnraum wie bei der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt bis hin zu Geldgeschäften über genossenschaftliche Banken.
Doch die Genossenschaften in Deutschland werden über ein zum Teil veraltetes Gesetz reguliert: das Genossenschaftsgesetz (GenG). Eine neue Initiative unter dem Titel #GenoDigitalJetzt möchte das Regelwerk deshalb einer Verjüngungskur unterziehen, um das Genossenschaftsrecht an die heutigen Bedingungen anzupassen und damit die Genossenschaft als Rechtsform wieder attraktiver zu machen. Ein Ansinnen, das die Protectum eG in vollem Umfang unterstützt.
Wohnen ist eine zunehmend teure Angelegenheit – zu groß der Wohnraumbedarf gerade in Städten und Ballungsgebieten, zu gering das Angebot. Hier eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen ist für Durchschnittsverdiener oder auch junge Familien zunehmend ein Ding der Unmöglichkeit, doch auch die Mieten steigen in immer neue Höhen. Mit ihren vergleichsweise günstigen Durchschnittsmieten bieten Wohnungsgenossenschaften eine attraktive Alternative. Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften wie die Protectum eG gehen sogar noch einen Schritt weiter und bieten ihren Mitglieder Wohnungen und Häuser auch zum vergünstigten Kauf an. So wird der Traum vom Eigenheim zu Preisen unterhalb des Marktniveaus Wirklichkeit.