Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung
Die regelmäßige Überprüfung der Genossenschaften ist ein wesentlicher Bestandteil des genossenschaftlichen Systems und ist in § 53 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) festgeschrieben. Diese sogenannte genossenschaftliche Pflichtprüfung umfasst eine ausführliche Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung einschätzen zu können. Der Sinn und Zweck des aufwendigen Prüfungsverfahrens besteht darin, festzustellen, ob die Genossenschaft sämtlichen gesetzlichen Vorgaben nachkommt und ob sie dem Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern vollumfänglich gerecht wird. Größere Genossenschaften, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich wie die Protectum eG jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen, bei kleineren steht sie mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr auf dem Pflichtprogramm.
Die Bedeutung der Prüfungsverbände
Durchgeführt wird die Untersuchung von einem unabhängigen Prüfungsverband. Dafür muss jede eingetragene Genossenschaft in Deutschland Mitglied in einem Verband sein, der berechtigt ist, die genossenschaftliche Pflichtprüfung vorzunehmen. Dieser Verband begutachtet im Zuge der Pflichtprüfung die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft und unterzieht auch die Führung der Mitgliederliste einer Untersuchung. Die Protectum eG ist Mitglied in zwei Prüfungsverbänden, dem Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt.
Diesjähriges Prüfungsverfahren ist angelaufen
Der zuständige Verband hat das Prüfungsverfahren für das Geschäftsjahr 2023 eingeleitet. Alle dafür notwendigen Informationen wurden von der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits zusammengestellt und dem Prüfungsverband übergeben. Zu den für die Prüfung benötigten Unterlagen gehören neben dem Jahresabschluss unter anderem auch das Protokoll der Generalversammlung des entsprechenden Jahres sowie Informationen zum Mitgliederwesen wie die Entwicklung der Mitgliederzahlen, Antragsunterlagen oder Korrespondenz.
Bisher hat die Protectum eG die Prüfung jedes Jahr ohne jede Beanstandung bestanden und einen erstklassigen Prüfungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr erhalten. Dasselbe erwartet man in Großwallstadt auch in diesem Jahr. Die offizielle Vorstellung des Prüfungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung.