Genossenschaften sind Unternehmen mit einem besonderen Geschäftsmodell, das über das klassische Unternehmensziel der Profitmaximierung hinausgeht und die Förderung der Mitglieder ins Zentrum der Geschäftstätigkeiten stellt. Um sicherzustellen, dass Genossenschaften wie die Protectum eG diesen Förderauftrag in vollem Umfang und bestmöglich erfüllen, hat der Gesetzgeber ihnen eine regelmäßige genossenschaftliche Pflichtprüfung auferlegt. Diese wird in Abhängigkeit von der Größe der Genossenschaft in gewissen vorgegebenen Zeitabständen von einem unabhängigen Prüfungsverband durchgeführt. Jede eingetragene Genossenschaft in Deutschland ist verpflichtet, einem derartigen Prüfungsverband anzugehören und durch diesen sowohl die eigenen Einrichtungen als auch die Vermögenslage, die Geschäftsführung und die Mitgliederliste überprüfen zu lassen.
Wie in jedem Jahr wurde die Protectum eG auch für das Geschäftsjahr 2019 vom Verband dieser Prüfung unterzogen. Der daraus hervorgehende Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern auf der jüngst stattgefundenen Generalversammlung 2020 vorgelegt. Im Folgenden stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt einige Eckpunkte der Prüfung sowie deren Ergebnisse vor.
Zentrale Themen der jährlichen Prüfung der Protectum eG
Die jährliche Prüfung des Verbandes dreht sich um einige zentrale Aspekte, die dazu dienen, die Lage der Genossenschaft zu beurteilen. Im Mittelpunkt steht hier neben der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch eine Bewertung hinsichtlich der Erfüllung des Förderzweckes. Hier geht es zum Beispiel darum, ob die Bauprojekte der Protectum eG im betrachteten Geschäftsjahr in Zahl und Qualität hinreichend waren und die Mitglieder auch tatsächlich Nutzen aus diesen ziehen konnten.
Eine weitere Säule der Prüfung betrifft die Ordnungsmäßigkeit der verschiedenen Organe der Genossenschaft, sprich: des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Generalversammlung. Auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Planung der Genossenschaft sowie des Rechnungswesens und des Controllings wird überprüft.
Zu guter Letzt steht auch das Mitgliederwesen der Protectum eG alljährlich auf dem Prüfstand – hier werden neben der Mitgliederbetreuung auch die Mitgliederwerbung und die Auszahlungsmodalitäten bei ausscheidenden Mitgliedern auf penible Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben überprüft.
Um den Prüfern ihre Arbeit zu ermöglichen, hat die Wohnungsbaugenossenschaft dem Prüfungsverband auch in diesem Jahr alle angeforderten Unterlagen vorgelegt. Zu diesen zählten neben den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Zahlen auch Protokolle aus Vorstands- und Aufsichtsrats-Versammlungen ebenso wie allgemeine Unterlagen wie die Satzung. Auch eine zufällig ausgewählte Stichprobe aus der Mitgliederkorrespondenz wurde zur Prüfung eingereicht.
Auch in diesem Jahr tadelloses Prüfungsergebnis für die Protectum eG
Bei den Ergebnissen der eingehenden Prüfung durch den Prüfungsverband gab es – wie bereits in den Vorjahren – auch für das Geschäftsjahr 2019 keinerlei Beanstandungen. Das Fazit des insgesamt über 60 Seiten umfassenden Prüfungsberichtes: Die Protectum eG erfüllt ihren Förderzweck, Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechnungswesen sind vorbildlich geführt und alle rechtlichen und formalen Anforderungen wurden uneingeschränkt erfüllt. Darüber hinaus kann die Genossenschaft aus Großwallstadt sämtliche Verpflichtungen, auch finanzieller Art, einhalten. Für die Mitglieder sind demzufolge keine Vermögensschäden zu befürchten.
Dieser Prüfungsbericht wird grundsätzlich nur den Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht. So wurde er etwa den Teilnehmern der Generalversammlung der Protectum eG Ende Juni durch einen Prüfer des Prüfungsverband vorgestellt, welcher nicht nur den Ablauf der Prüfung darlegte und eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnis verlas, sondern auch für Fragen der Mitglieder zur Verfügung stand.