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Sozialgebundener Wohnraum – was ist das? Die Protectum eG erläutert Konzept und Hintergründe

Die Wohnungsnot in Deutschland ist auch auf diesem Blog immer wieder ein Thema, schließlich zählt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu den größten sozialen Problemen unserer Zeit. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG das Ziel gesetzt, der Wohnraumknappheit mit ihren eigenen Mitteln entgegenzuwirken, indem sie ihre Mitglieder mit Wohnungen zu erschwinglichen Preisen versorgt. Doch einzelne Akteure wie die Genossenschaft aus Großwallstadt können diese wichtige Herausforderung selbstverständlich nicht allein bewältigen, weshalb auch die Politik gefragt ist. Die derzeitige Regierung hat sich vor diesem Hintergrund ein ambitioniertes wohnungspolitisches Ziel gesteckt: die Schaffung von 400.000 neuen Wohnungen im Jahr, davon ein Viertel sozial geförderte. Erreicht wurden diese Zahlen weder 2022 noch 2023, von den 100.000 angepeilten Sozialwohnungen wurden im vergangenen Jahr laut dem Bündnis „Soziales Wohnen“ lediglich rund 30.000 fertiggestellt.

Dem Zusammenschluss aus Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden zufolge klafft die Schere zwischen Bedarf und Angebot beim sozialen Wohnungsbau besonders breit auseinander: Eine von dem Bündnis in Auftrag gegebene Studie des Pestel-Instituts hat das Fehlen von mehr als 910.000 Sozialwohnungen in Deutschland aufgedeckt.

Die Hintergründe des sozialen Wohnungsbaus und die wichtige Funktion, die Sozialwohnungen in Deutschland erfüllen, stellt die Protectum eG im aktuellen Blogbeitrag noch einmal vor.

Ziele und Wege der sozialen Wohnraumförderung

Eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland zu mieten wird immer teurer. Vor allem in den Großstädten ist die Preissituation am Mietmarkt angespannt, zu den teuersten deutschen Städten in Sachen Mieten zählen München, Berlin und Frankfurt am Main. Um eine sichere Wohnraumversorgung auch für Geringverdiener oder andere Personenkreise, die wie etwa kinderreiche Familien keine marktüblichen Mieten zahlen können, zu gewährleisten, gibt es die soziale Wohnraumförderung. Mit dieser wird der Bau von Sozialwohnungen staatlich subventioniert.

Zu den Bauträgern, die im Zuge des sozialen Wohnungsbaus öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können, gehören neben kommunalen, öffentlichen und privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen sowie Einzelbauherren auch Genossenschaften wie die Protectum eG. Als Förderwege kommen unter anderem Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen für die Finanzierung der Baumaßnahme oder auch die Vergabe von verbilligtem Bauland infrage.

Belegungs- und Preisbindung von Sozialwohnungen

Im Gegenzug für die staatliche Unterstützung geht der Bauherr gewisse Verpflichtungen ein. Zum einen gilt für Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut wurden, für eine bestimmte Zeit eine Mietpreisbindung. Die betreffenden Wohnungen müssen also zu einem festgelegten Preis vermietet werden, der deutlich unter den marktüblichen Mieten liegt.

Darüber hinaus kommt für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraum die sogenannte Belegungsbindung zum Tragen. Dies bedeutet, dass die günstigen Sozialwohnungen ausschließlich an Mietinteressenten mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben werden dürfen. Der WBS wird von der zuständigen Behörde nur an Personen ausgestellt, die nachweisen können, dass ihr Haushaltseinkommen unter der am Wohnort gültigen Höchstgrenze liegt. Die Festlegung der betreffenden Einkommensgrenzen liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Die Position der Protectum eG zur sozialen Wohnraumförderung

Die Protectum eG steht dem Konzept des sozialen Wohnungsbaus ausgesprochen positiv gegenüber. Schließlich verfolgt die soziale Wohnraumförderung ein ähnliches Ziel wie die Genossenschaft aus Großwallstadt: Menschen unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit zu bieten, ihr Grundbedürfnis nach einem sicheren Dach über dem Kopf mit bezahlbarem Wohnraum zu decken.