Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.
Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.