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Wohnungsbaugenossenschaft

Die 2021 erneuerte Wohnungsbauprämie bedeutet auch für Mitglieder der Protectum eG deutliche Verbesserungen

Zum 1. Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eines der ältesten Förderinstrumente der Bundesrepublik in moderne Zeiten beförderte: Mit der Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) wurden die Einkommensgrenzen nach fast einem Vierteljahrhundert ohne nennenswerte Anpassungen an die heutigen Einkommensverhältnisse angeglichen. Seitdem gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für deutlich mehr Menschen.

Die Förderung wird von vielen dazu genutzt, auf den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie zu sparen, auch für die Renovierung oder Modernisierung einer vorhandenen Immobilie lässt sich der staatliche Zuschuss einsetzen. Noch viel zu wenigen ist jedoch bekannt, dass nicht nur (angehende) Eigenheimbesitzer von der Wohnungsbauprämie profitieren können, sondern auch jene, die durch die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG ihren Teil zur Schaffung von Wohnraum beitragen. Schließlich ist die Wohnungsbauprämie ein staatliches Instrument zur Wohnungsbauförderung, und genau dies leistet die Genossenschaft aus Großwallstadt mit ihrer Geschäftstätigkeit Tag für Tag. Wer über eine Mitgliedschaft bei der Protectum eG nachdenkt, kann also gleich drei Nutzeffekte in seine Erwägungen einbeziehen: Mitglieder profitieren nicht nur durch den Zugang zu günstigen Wohnungen, sie sichern sich bei Erfüllung der Förderbedingungen auch einen attraktiven finanziellen Zuschuss vom Staat, während sie gleichzeitig an einem Unternehmen beteiligt sind, das die Wohnungsnot in Deutschland lindern hilft.

Die verbesserte Wohnungsbauprämie im einzelnen

Mit dem Jahresbeginn 2021 erfuhr die Wohnungsbauprämie in gleich mehrfacher Weise eine Verbesserung. Die Änderungen betrafen drei wichtige Richtgrößen: die Einkommensgrenzen, den Prämiensatz und den förderfähigen Höchstbetrag.

Die Einkommensgrenzen

Der aus Sicht der Protectum eG wohl wichtigste Punkt der Neuerungen bei der Wohnungsbauprämie bezog sich auf die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung, die an die Einkommensentwicklung der letzten Jahre angepasst wurden. Dadurch erreicht das Förderinstrument auch wieder jene Haushalte, die durch inflationsausgleichende Lohnanpassungen über die Jahre aus dem Kreis der Bezugsberechtigten herausgefallen waren, obwohl sie zur anvisierten Zielgruppe der Normal- und Geringverdiener zählten. Die um 37 Prozent angehobenen Einkommensgrenzen bedeuten nunmehr, dass Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro (früher 25.600 Euro) Anspruch auf die Förderung haben, für gemeinsam veranlagte Paare beträgt die aktuelle Höchstgrenze 70.000 Euro (zuvor 51.200 Euro).

Der Prämiensatz

Der Fördersatz ist von 8,8 auf 10 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass beispielsweise die Mitglieder der Protectum eG bei Erfüllung der Förderbedingungen nunmehr einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent auf die eingezahlten Mitgliedsbeiträge bekommen.

Die förderfähigen Höchstsummen

Auch die Grenzen für die maximal geförderten Beträge wurde angehoben: Seit 2021 gibt es den staatlichen Zuschuss auf Einzahlungen bis zu einer Summe von 700 Euro im Jahr pro Person, früher lag die Höchstgrenze bei 512 Euro.

Der höhere Prämiensatz im Zusammenspiel mit der Anhebung der förderfähigen Höchstbeträge bedeutet auch einen Anstieg der Gesamtsummen für die Wohnungsbauprämie: Alleinstehende bekommen statt rund 45 Euro nunmehr bis zu 70 Euro im Jahr, für gemeinsam veranlagte Paare stieg die Maximalsumme von 90 Euro auf 140 Euro.

Protectum eG macht ihren Mitgliedern die Beantragung leicht

Mitglieder der Protectum eG, die nach diesen neuen Bedingungen prämienberechtigt sind, bislang aber keinen Antrag gestellt haben, müssen sich keine Sorgen machen: Ihnen ist nichts entgangen, denn die Wohnungsbauprämie lässt sich ohne Weiteres bis zu drei Jahre rückwirkend für Einzahlungen bei der Wohnungsbaugenossenschaft beantragen. Einfach den Vordruck telefonisch, per Mail oder per Post bei der Genossenschaft anfordern und ihn ausgefüllt und unterschrieben nach Großwallstadt zurücksenden. Alles Weitere übernimmt die Protectum: Der Antrag wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und die Fördersumme im Fall der Bewilligung dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.