Veranstaltungen im virtuellen Raum haben über die vergangenen zwei Jahre an Bedeutung gewonnen und gehören mittlerweile zur Normalität. Auch die Protectum eG hat in diesem Zeitraum die Veranstaltungsform in das wichtigste Ereignis des Jahres integriert: Seit 2020 wird die Generalversammlung als Hybridveranstaltung, also als Mischform aus Online- und Präsenzevent, durchgeführt. Die durchweg positiven Erfahrungen aus den letzten Jahren haben die Genossenschaft dazu bewogen, das Hybridkonzept auch ohne den äußeren Druck strenger Corona-Auflagen weiterzuführen. Und so hat der Vorstand der Protectum eG erneut zu einer hybriden Generalversammlung eingeladen.
Somit hatten die Mitglieder bei der Versammlung am 03.06.2022 um 11:00 Uhr die Wahl zwischen der Onlinezuschaltung und der Präsenzteilnahme am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt. Die virtuelle Teilnahme geht mit denselben Beteiligungsmöglichkeiten wie bei einer Anwesenheit vor Ort einher: Beide Teilnehmergruppen können sich über Wortmeldungen und Fragen an die Versammlungsleitung aktiv beteiligen und selbstverständlich ihr Stimmrecht bei allen Abstimmungen ausüben.
Die Generalversammlung als zentrale Veranstaltung einer Genossenschaft
Bei der Generalversammlung handelt es sich um die wohl wichtigste Veranstaltung des Jahres für eine Genossenschaft, gibt sie den Mitgliedern doch die Möglichkeit, ihr Mitbestimmungsrecht ausüben. Diese Mitbestimmung über das Stimmrecht macht einen zentralen Aspekt des Genossenschaftsgedankens aus, denn die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. In der Generalversammlung kommen die Mitglieder zusammen, um wichtige Beschlüsse bezüglich der Geschäfte zu treffen. Diese Entscheidungen mithilfe mehrerer Abstimmungen festgesetzt, bei denen jedes Mitglied seine Stimme abgeben kann. Wenn die Satzung der Genossenschaft keine besondere Regelung zur Gewährung von Mehrstimmrechten enthält, verfügt jedes Mitglied dabei – unabhängig von der Anzahl der Anteile – über eine Stimme. Bei der Protectum eG greift dieses klassische Einstimmenrecht.
Die für gewöhnlich einmal jährlich durchgeführte Zusammenkunft der Genossenschaftsmitglieder lässt sich in ihrer Funktion mit der Gesellschafterversammlung einer GmbH oder der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vergleichen.
Entscheidungen bei der Generalversammlung
Als oberstes Willensbildungsorgan einer Genossenschaft ermöglicht die Generalversammlung den Mitgliedern die Teilhabe an zahlreichen Entscheidungen zur geschäftlichen Tätigkeit der Genossenschaft. Dies betrifft neben der Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte sowie der Feststellung des Jahresabschlusses vor allem auch die Verwendung des Jahresüberschusses. In diesen Punkt der Beschlussfindung fällt auch die Entscheidung über die Höhe der Dividende, die in dem entsprechenden Jahr an die Mitglieder ausgeschüttet wird.
Die diesjährige Generalversammlung der Protectum eG am 03.06.2022 um 11:00 Uhr umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Präsenz und der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Aufsichtsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses 2021
- Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
- Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Verbandes gem. § 53 GenG für das Geschäftsjahr 2020
- Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Verbandes gem. § 53 GenG für das Geschäftsjahr 2021
- Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2021
- Entlastung der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2021
- Wahl neuer Aufsichtsräte
- Bestätigung von Verträgen
- Verschiedenes