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Blogreihe der Protectum eG zur KfW-Förderung – Teil 3: Förderprodukte

Mit einer dreiteiligen Blogreihe widmet sich die Protectum eG aktuell dem Thema KfW-Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Dabei kam der Neuorganisation der Fördermaßnahmen unter dem Dach der am 1. Juli dieses Jahres gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) besonderer Raum zu. Mit der Weiterentwicklung der energetischen Gebäudeförderung zielt die Bundesregierung darauf ab, Eigentümern und Bauherren noch stärkere Anreize für die Investition in Effizienztechnologien zu bieten. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt die Förderbank bereits grundlegend vorgestellt und den Antragstellungsprozess dargelegt hat, soll es im letzten Teil der Blogserie nunmehr um die konkreten Förderprodukte gehen.

Verbesserte KfW-Förderung für Neubauten

Insbesondere die Förderung von energieeffizienten Neubauten im für die Protectum eG interessanten Wohngebäude-Segment hat im Zuge der Einführung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude interessante Verbesserungen erfahren. So dürfen insbesondere Bauherren, die beim effizienten Bauen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen oder erneuerbare Energien nutzen, deutlich mehr Förderung erwarten. Eine weitere Änderung betrifft zudem die Förderwege: Für alle Fördermaßnahmen steht nunmehr erstmals neben dem Förderkredit mit Tilgungszuschuss auch eine reine Zuschussförderung zur Auswahl.

Protectum eG: Extra-Förderbonus für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien

Zu den zentralen Neuerungen bei der KfW-Förderung für Neubauten zählt zudem die Einführung neuer Kategorien bei den Effizienzhäusern, die mit einer erhöhten Förderung einhergehen. Neben den klassischen Effizienzstandards 55, 40 und 40 Plus gibt es unter der BEG nunmehr für die Effizienzhäuser 55 und 40 eine zusätzliche Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und eine Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Für die Einstufung in die EE-Klasse müssen für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Voraussetzung für die NH-Klasse ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das den Vorgaben des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entspricht.

Die Erfüllung dieser höheren Anforderungen zahlt sich in besonders attraktiven Fördermöglichkeiten für Effizienzhäuser in der EE- oder NH-Variante aus: Nicht nur stehen den Bauherren größere Kreditsummen zur Verfügung, auch der Tilgungszuschuss bzw. die reine Zuschussförderung fallen um 2,5 Prozent höher aus als bei einem Standard-Effizienzhaus.

Hier eine von der Protectum eG erstellte Übersicht über die Förderprodukte für Neubauten unter der BEG:

Förderung für Bestandsimmobilien

Weitere Förderangebote betreffen die Sanierung von Bestandsimmobilien sowie energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Immobilien. Bei der Sanierung von bestehenden Wohnimmobilien zum Effizienzhaus bietet die BEG eine noch größere Vielfalt an Förderprogrammen als bereits für die Neubauten aufgezeigt. Wie die Protectum eG betont, sind die verfügbaren Fördermöglichkeiten hier in erster Linie bedingt durch die Art des Gebäudes.

Einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent können Immobilieneigentümer für einzelne energetische Maßnahmen wie die Dämmung beispielsweise von Außenwänden oder Geschossdecken oder den Austausch von Fenstern beantragen. Erstmals wird unter den neuen Regelungen der BEG auch der Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs oder der smarten Steuerung technischer Anlagen gefördert.

Auch zum Thema Heizung gibt es eine große Bandbreite an Förderangeboten: Wer seine Anlage erneuert oder modernisiert, bekommt einen Kredit, dessen Tilgungszuschuss in der Regel höher ausfällt, wenn mit der Maßnahme eine alte Ölheizung ersetzt wird.