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Wohnungsbauprämie wird zu 2021 erhöht – mehr Mitglieder der Protectum eG künftig förderberechtigt

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine lang etablierte deutsche Tradition. Bereits seit 1952 sollen mit der Prämie Schaffung oder Erwerb von Wohnraum staatlich gefördert werden. In den meisten Fällen fließt diese Finanzspritze vom Staat in einen Bausparvertrag. Was viele nicht wissen: Auch für die regelmäßigen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG können prämienberechtige Mitglieder dieses attraktive Fördermittel beantragen. Und nicht nur das: Durch eine Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes haben ab 2021 deutlich mehr Mitglieder Anspruch auf deutlich mehr staatliche Gelder.

Protectum eG: Höhere Zulagen für mehr Begünstigte

Höhere Förderung, höhere begünstigte Einzahlungen, höhere Einkommensgrenzen – die Novellierung ist ein wahrer Rundumschlag zugunsten derjenigen, die Wohnraum schaffen. Wer bereits heute anspruchsberechtigt ist, erhält ab 2021 höhere Zulagen, wer bislang nicht bezugsberechtigt war, der fällt dank ausgeweiteter Einkommensgrenzen gegebenenfalls ab 2021 in den Kreis der Begünstigten.

Die Erhöhungen im Einzelnen:

Um 36 Prozent angehobene Einkommensgrenzen

Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie anmelden zu können, darf das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden zukünftig höchstens 35.000 Euro (statt bisher 25.600 Euro) betragen, das Maximaleinkommen gemeinsam Veranlagter liegt ab 2021 bei 70.000 Euro (bislang 51.200 Euro).

36 Prozent höhere prämienbegünstigte Aufwendungen

Auch in Bezug auf die maximal förderfähigen Aufwendungen im Jahr bedeuten die Neuerungen eine Verbesserung um knapp 36 Prozent: Der jährlich förderfähige Betrag wurde für Singles von 512 auf 700 Euro erhöht, für gemeinsam veranlagte Paare stieg die Summe von 1.024 Euro auf 1.400 Euro.

Höhere prozentuale Förderung

Der bisherige Prämiensatz von 8,8 Prozent steigt zum 01.01.2021 auf satte 10 Prozent.

Höhe Gesamtzulage

Die höhere prozentuale Förderung für eine größere Summe an förderfähigen Aufwendungen pro Jahr bedeutet eine Erhöhung der Gesamtzulage: Die maximale jährliche Prämie beläuft sich nunmehr auf 70 Euro (bislang rund 45 Euro) für Alleinstehende und 140 Euro (bislang rund 90 Euro) für Ehepaare.

Anpassung der Einkommensgrenzen hat die stärkste Wirkung

Von den vier Einflussfaktoren dürfte sich die Anpassung der Einkommensgrenzen am stärksten bemerkbar machen, immerhin bedeutet die Erhöhung von 25.600 auf 35.000 Euro je veranlagter Person eine Anhebung um 37 Prozent. Für die Mitglieder der Protectum eG heißt das: Wo heute bereits etwa die Hälfte in den Genuss der staatlichen Zulagen kommt, dürften ab 2021 geschätzt 80 Prozent Anspruch auf Geld vom Staat haben.

Eine feine Sache für die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt. Diese wird die einzelnen Genossenschaftsmitglieder selbstverständlich vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch einmal gesondert informieren, um sicherzugehen, dass keine Förderchancen verpasst werden.

WoP-Förderziele besser erreichen

Aus Sicht der Protectum eG trägt die Novellierung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes dazu bei, dass das erklärte Ziel des Förderinstrumentes, nämlich die Wohnungsbauförderung, deutlich besser erreicht wird. Denn die zum Positiven veränderten Förderkonditionen machen es nicht nur Bausparern leichter, das Eigenkapital für die eigenen vier Wände anzusparen. Vielmehr erhöht die verbesserte Wohnungsbauprämie auch weiter die Attraktivität von Wohnungsbaugenossenschaften, welche mithilfe steigender Mitgliederzahlen wiederum mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. So sind Genossenschaften wie die Protectum eG in Zukunft noch besser in der Lage, ihren aktiven Beitrag zur Beseitigung der Wohnraumknappheit am deutschen Wohnungsmarkt zu leisten.

Warum die kontinuierliche Anpassung der Gesetzgebung für die Erfüllung der Förderziele der Wohnungsbauprämie so wichtig ist, lesen Sie hier.