Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG geht mit einer Vielzahl an Vorteilen einher. Für die meisten Neumitglieder oder Interessenten dürfte dabei das genossenschaftliche Wohnen im Vordergrund stehen, denn dieses stellt eine sichere und bezahlbare Wohnraumlösung dar. So finden die Mitglieder hier Wohnraum, der gegenüber dem restlichen Wohnungsmarkt meist vergleichsweise günstig ist. Darüber hinaus laufen genossenschaftliche Mieter niemals Gefahr, von ihrem Vermieter wegen Eigenbedarfs eine Kündigung zu erhalten.
Um in den Genuss dieser Vorzüge zu kommen, muss ein Antrag auf Beitritt zur Genossenschaft gestellt werden. Mit diesem wird das Neumitglied sowohl Teil der Gemeinschaft als auch Miteigentümer etwa an den Immobilien der Genossenschaft. Dies zieht einen weiteren Vorteil nach sich: Die Mitglieder der Protectum eG sind nicht nur Mieter und Kunden, sondern auch Teilhaber der Genossenschaft aus Großwallstadt und als solche an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt.
Mitglieder haben Anteil am Unternehmensgewinn
Erwirtschaftet die Genossenschaft in einem Geschäftsjahr also Überschüsse, so haben die Mitglieder Anteil daran. Die Beteiligung erfolgt in Form der jährlich gleichberechtigt an alle ausgeschütteten Dividende. Auch wenn Wohnungsbaugenossenschaften schon aufgrund ihres Förderauftrages nicht auf Ertragsmaximierung fokussiert sind, ist ein nachhaltiges und kostendeckendes Handeln in jedem Fall ein wichtiger Teil des Tätigkeitsanspruches. Dieser Direktive wird die Protectum eG seit ihrer Gründung im Jahr 1997 gerecht, sodass sie im vergangenen Jahrzehnt ihre Mitglieder stets an Gewinnen beteiligen konnte.
Die erfolgreiche Geschäftspolitik der Protectum eG macht sich für die Mitglieder also bezahlt: Die ausgezahlte Dividende beläuft sich im langjährigen Durchschnitt auf 1,5 Prozent. So haben selbst Mitglieder, die aktuell keine Wohnung der Genossenschaft anmieten, einen direkten finanziellen Vorteil von ihrer Mitgliedschaft.
Mitglieder entscheiden selbst über die Dividende
Eine eingetragene Genossenschaft wie die Protectum eG ist eine demokratische Unternehmensform. Für die Mitglieder bedeutet dies, dass sie direkt an wichtigen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden. Zu diesem Zweck hat jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens – eine Stimme. Der zentrale Ort für die Ausübung dieses Mitbestimmungsrechtes ist die in der Regel jährlich einberufene Generalversammlung, an der alle Mitglieder teilnehmen dürfen.
Die Höhe der jährlichen Dividendenausschüttung zählt zu den Unternehmensentscheidungen, auf welche die Mitglieder mit ihrer Stimme Einfluss nehmen können. Das Fundament für diese Entscheidung stellt der Jahresabschluss des entsprechenden Geschäftsjahres dar. Auf der Grundlage des Geschäftsergebnisses erstellen Aufsichtsrat und Vorstand einen Dividenden-Vorschlag, der nach Überprüfung durch den Prüfungsverband auf der Generalversammlung zur Abstimmung gebracht wird. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, über die Höhe der Dividende selbst zu entscheiden und damit zu beeinflussen, ob Überschüsse eher in den Immobilienbestand und die günstigen Mieten oder eher in die Gewinnausschüttung fließen.