Das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder macht einen wichtigen Bestandteil des Genossenschaftsgedankens aus, der selbstverständlich auch in Wohnungsbaugenossenschaften praktiziert wird. Ort dieser Teilhabe ist die in der Regel jährlich durchgeführte Generalversammlung der Genossenschaft, an der alle Mitglieder teilnehmen dürfen und bei der sie mit ihrem Stimmrecht bei Abstimmungen eine Vielzahl von Entscheidungen beeinflussen können. Damit sie dieses Stimmrecht gut informiert wahrnehmen können, werden den Mitgliedern der Protectum eG im Vorfeld der Veranstaltung zahlreiche Möglichkeiten geboten, sich sachkundig zu machen. So wird etwa der Lagebericht des Vorstandes jedes Jahr vorab auf der Website veröffentlicht, zudem liegen für die Dauer der Einladungsfrist und während der Versammlung mehrere Abschriften des Prüfungsberichtes des Jahresabschlusses aus.
Auch in diesem Jahr hatte die Protectum eG zu ihrer Generalversammlung geladen – mit reichlich Vorlaufzeit von drei Wochen statt der vorgeschriebenen zweiwöchigen Frist, um wirklich allen Mitgliedern in diesen schwierigen Zeiten die Teilnahme zu ermöglichen. Auch darüber hinaus trug die Genossenschaft aus Großwallstadt mit einigen Änderungen am Prozedere der besonderen Situation in der Corona-Zeit Rechnung.