Im März 2023 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das vielversprechende Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN). Trotz einer Erhöhung des Fördertopfes um zwei Milliarden Euro im Juni desselben Jahres kam es Mitte Dezember 2023 zu einem vorübergehenden Stopp der Antragsstellung. Grund dafür war eine Ausschöpfung der Fördergelder.
Die Bauwirtschaft reagierte mit Kritik, doch nach langen Verzögerungen gibt es nun eine erfreuliche Nachricht: Das KfW-Förderprogramm wird wieder geöffnet. Auf der Website können ab jetzt nicht nur neue Anträge für die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden, sondern auch für „Genossenschaftliches Wohnen“ und „Altersgerechter Umbau“. Die Protectum eG liefert Ihnen weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand der KfW-Förderprogramme.
Neustart für KfW-Förderungen im Februar 2024
Die KfW-Förderprogramme werden wieder aufgenommen, und ab dem 20. Februar 2024 ist es erneut möglich, auf der Website der KfW Anträge für die drei Programme zu stellen. Die Bundesregierung kündigte einen Zuschuss von einer Milliarde Euro an.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine öffentlich-rechtliche Förderbank, die mit ihren Förderprogrammen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen unterstützt. Insbesondere bietet sie im Rahmen der Bauförderung günstige Kredite und Zuschüsse für den Bau, Kauf oder Umbau von Immobilien an. Auch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solaranlagen oder Wärmepumpen, werden gefördert. Ziel des KfW-Förderprogramms ist es, finanzielle Anreize für nachhaltiges Bauen und erneuerbare Energielösungen zu schaffen. Durch den Antragsstopp im Dezember 2023 kam es hier jedoch zu erheblichen Einschränkungen. Die Wiederaufnahme der Förderung im Februar wird von der Protectum eG äußerst positiv bewertet.
Grund für Verzögerung
Eigentlich sollten die Förderprogramme der KfW mit dem neuen Haushalt 2024 wieder verfügbar sein – so kündigte es die Bundesbauministerin Klara Geywitz im Dezember 2023 an. Allerdings kam es zu Verzögerungen. Das lag daran, dass das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das für das Jahr 2024 notwendig ist, noch nicht vom Bundesrat gebilligt wurde, obwohl der Bundeshaushalt bereits genehmigt wurde. Aufgrund von Interventionen der Ministerpräsidenten der CDU-geführten Bundesländer wurde die Entscheidung über das Gesetz vom Bundesrat auf den 22. März vertagt. Trotz dieser Verzögerung hat die Bundesregierung nun beschlossen, die Antragsverfahren für die Förderprogramme freizugeben, unabhängig von der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates zum Haushaltsfinanzierungsgesetz.
Im Jahr 2023 wurden bis zum Antragsstopp bisher 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 47.000 Wohneinheiten gefördert. Auch jetzt soll der energieeffiziente Wohnungsbau wieder angekurbelt werden.
Bezahlbarer Wohnraum: Protectum eG begrüßt die finanzielle Unterstützung der Regierung
Auch die Protectum eG zeigt sich erfreut, dass die Regierung erhebliche finanzielle Mittel in den Wohnungsbau, insbesondere in den Bereich des bezahlbaren Neubaus, investiert. Dies ist ein wichtiger Schritt, der aktuellen Wohnungsnot und der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nachzukommen. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht die Umsetzung dringend benötigter Wohnprojekte und trägt dazu bei, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu lindern. Dies erlaubt auch Bauunternehmen, langfristige Planungen und Investitionen wieder aufzunehmen. Dennoch bleibt es abzuwarten, ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland nachhaltig zu verbessern.