Mitte Juni wurde sie an dieser Stelle angekündigt: die Generalversammlung der Protectum eG, die am 30.06. am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt durchgeführt wurde. Mittlerweile liegt auch diese wichtige Veranstaltung des Genossenschaftsjahres hinter den Mitgliedern, sodass es Zeit ist, ein kleines Resümee zu ziehen.
Vor-Ort-Teilnahme weiterhin die bevorzugte Option
Wie in den Jahren zuvor setzte die Protectum eG auch bei dieser Generalversammlung auf das hybride Veranstaltungsmodell. Das bedeutet, die Mitglieder hatten erneut die Wahl zwischen einer Teilnahme vor Ort am Genossenschaftssitz in Großwallstadt oder einer Online-Zuschaltung über ihren (heimischen) Computer. Obwohl das digitale Angebot bei den Mitgliedern seit der Einführung im Jahr 2020 auf wachsende Resonanz gestoßen ist, lässt sich noch immer eine spürbare Vorliebe für die persönliche Teilnahme feststellen. Eine Tatsache, welche die Protectum eG darin bestärkt, beide Wege weiterhin für alle offenzuhalten.
Information & Mitbestimmung
Bei der Generalversammlung wurden die üblichen Themen abgearbeitet. Neben den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat stehen ja jedes Jahr vor allem zahlreiche Abstimmungen auf der Agenda. Zu den Inhalten, über die alle teilnehmenden Mitglieder am 30.06. abgestimmt haben, gehörten:
- der Jahresabschluss
- der Vorstandsvorschlag zur Gewinnverwendung
- der Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes
- die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Sämtliche Beschlüsse wurden eindeutig gefasst.
Grundlage für die Berechnung der Auszahlungsbeträge geschaffen
Im Zuge der Abstimmung über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung wird auch über einen Punkt entschieden, der für jedes Mitglied von persönlicher Bedeutung ist: wie hoch nämlich die Dividende ausfällt, die für das zurückliegende Geschäftsjahr an jeden Genossen ausgeschüttet wird. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss auch eine wichtige Vorbedingung, damit die Mitglieder, welche die Protectum eG zum 31.12.2022 verlassen haben, korrekt ausbezahlt werden können. Denn natürlich erhalten auch diese die Dividende für das zurückliegende Geschäftsjahr, weshalb der exakte Auszahlungsbetrag stets erst nach der Generalversammlung berechnet werden kann.