Als Wohnungsbaugenossenschaft muss die Protectum eG selbstverständlich auch die Entwicklungen am Wohnungsmarkt im Blick behalten. Ein aktueller Trend betrifft einen Raum, der in vielen Familien den Lebensmittelpunkt darstellt: die Küche. Hier haben die Deutschen den Komfort entdeckt, den Wohnungen bieten, die vom Vermieter mit einer Einbauküche ausgestattet wurden, sodass sich die Mieter um die Kücheneinrichtung nicht mehr kümmern müssen. Die Genossenschaft aus Großwallstadt geht diesem Phänomen auf den Grund.
Vorteile einer vorhandenen Küche
Mietwohnungen mit Einbauküchen sind beliebt – tatsächlich sind sie heute gefragter als Wohnungen ohne Küche. Das war nicht immer so, früher waren vom Vermieter gestellte Küchen eine absolute Ausnahme. Der gestiegenen Nachfrage kommen auch Bauherren wie die Protectum eG nach, sodass Einbauküchen vor allem in Neubauten heute schon gang und gäbe sind.
Die große Popularität ist durchaus begründet, genießen Mieter bei dieser Wohnungsvariante doch zahlreiche Vorzüge. Zu diesen gehören:
Kosten: Der Kauf einer Küche geht ins Geld, die Preise beginnen meist im mittleren vierstelligen Bereich. Diese nicht unerhebliche Ausgabe kommt bei einem Umzug zu einer Zeit, in der bereits zahlreiche andere Kosten auf die Mieter zukommen. So ist beim Bezug einer neuen Wohnung neben der ersten Monatsmiete in der Regel auch eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zu zahlen. Auch der Umzug selbst muss finanziert werden, hinzu kommen die Anschaffungskosten für die Ausstattung der neuen Wohnung. Bei einer Wohnung mit bereits vorhandener Küche entfällt also ein großer Kostenposten.
Zeitersparnis: Der Zeit- und Arbeitsaufwand für das Aussuchen und den Aufbau der Küche entfällt.
Keine Wartezeiten: Der Kauf einer neuen Küche ist meist mit mehrmonatigen Lieferfristen verbunden. Bei einer Wohnung mit Einbauküche können Herd, Kühlschrank und Co. direkt am Tag des Einzugs in Betrieb genommen werden.
Erleichterung künftiger Umzüge: Der Besitz einer eigenen Küche bedeutet auch eine gewisse Belastung für die Zukunft. Bei einem Umzug muss darauf geachtet werden, dass die Küche auch in die neue Wohnung passt. Selbst wenn dies der Fall ist, kommen auf den Besitzer die Ab- und Aufbauarbeiten zu. Lässt sich die Küche nicht ohne Weiteres in die räumlichen Gegebenheiten der neuen Wohnung integrieren, so muss der Besitzer entweder in einen Umbau investieren oder die Küche an den Nachmieter oder einen anderen Interessenten verkaufen. All dies sind Probleme, die manche Mieter lieber vermeiden möchten.
Protectum eG: Bei längeren Mietzeiträumen lohnt sich ein Gegenrechnen
Für Mieter, die neben den Anschaffungskosten auch den mit einer eigenen Küche verbundenen Aufwand scheuen, ist eine vom Vermieter gestellte Einbauküche in der Wohnung also eine ideale Alternative. Dennoch möchte die Protectum eG einen wichtigen Vorbehalt geltend machen: Da Vermieter die Anschaffungskosten auf die Miete umlegen, liegen die Mietpreise für Wohnungen mit Einbauküchen höher. Hier gilt es also, die Mehrkosten bei der Miete gegen den Kaufpreis einer Küche abzugleichen. Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt hervorhebt, amortisieren sich die Kosten für den Kauf einer eigenen Küche in der Regel bei Mietzeiträumen von zehn Jahren und mehr.