Die Bezeichnung Hausverwaltung ist wohl jedem in Deutschland geläufig – doch längst nicht alle wissen, welche Tätigkeiten in der Praxis damit verbunden sind. Da die Protectum eG auf diesem Blog immer wieder auch grundlegende Begriffe der Immobilienbranche erläutert und Einblick hinter die Kulissen der Wohnwirtschaft gewährt, erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche die Arbeit einer Hausverwaltung.
Die Mietverwaltung
Wer von einer Hauverwaltung spricht, kann damit ganz verschiedene Arten der Verwaltung meinen. Grundsätzlich ist dabei zwischen einer Mietverwaltung und einer WEG-Verwaltung zu unterscheiden. Werfen wir zunächst einmal einen Blick auf die Mietverwaltung. Diese widmet sich im Auftrag eines Eigentümers um die Verwaltung von dessen Mietobjekten und übernimmt dabei alle gängigen Pflichten, die mit der Vermietung verbunden sind. Dazu gehört neben der Suche nach Mietern und dem Abschluss von Mietverträgen auch die Abwicklung der gesamten Buchhaltung.
Bei den Auftraggebern von Mietverwaltungen handelt es sich meist um Immobilienbesitzer mit größeren Wohnungsbeständen, die alle mit der Vermietung verbundenen Belange in externe Hände abgeben möchten. So nutzt beispielsweis auch die Protectum eG die Dienste einer ihr seit vielen Jahren bekannten Hausverwaltung, um ihre Mietobjekte kompetent und aus einer Hand betreuen zu lassen. So haben die Mitglieder für alle Mietangelegenheiten einen festen Ansprechpartner.
Doch nicht nur Großvermieter wie die Protectum eG entscheiden sich bei der Mietverwaltung für einen externen Dienstleister. Ein Vorteil einer derartigen Auslagerung besteht auch in der Professionalisierung der Abläufe, denn nicht jeder Immobilienbesitzer verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die eigenhändige Verwaltung eines Mietobjekts. Auch wenn eine größere räumliche Entfernung zur vermieteten Immobilie eine persönliche Betreuung erschwert, kann eine Mietverwaltung eine große Hilfe für den Eigentümer sein.
WEG-Verwaltung
Während sich eine Mietverwaltung also im Namen eines Eigentümers um dessen Mietobjekt(e) kümmert, wird eine Wohnungseigentums- oder WEG-Verwaltung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt, um deren Gemeinschaftseigentum zu verwalten. Der Verwalter arbeitet also für die Gesamtheit der Eigentümer in einem Gebäude, das in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, und ist dabei in erster Linie für die Bereiche der Immobilie zuständig, die allen gehören. Zu diesen zählen unter anderem Treppenhäuser und Aufzüge, aber auch das Dach und die Außenwände.
Diese instand zu halten kostet Geld – und die Kosten hierfür auf alle Teileigentümer zu verteilen ist einer der zentralen Tätigkeitsbereiche einer WEG-Verwaltung. Zu diesem Zweck werden für jeden Eigentümer eigene Hausgeldabrechnungen erstellt. Auch beim Aufsetzen einer Hausordnung, die alle Regeln für das Zusammenleben zusammenfasst, unterstützt der Verwalter. Abgesprochen werden all diese Modalitäten bei den regelmäßig einberufenen Eigentümerversammlungen, die von der WEG-Verwaltung organisiert und geleitet werden.
Wie die Protectum eG erläutert, sind Eigentümer keineswegs verpflichtet, einen externen WEG-Verwalter zu bestellen. In besonders kleinen Eigentümergemeinschaften kann die sogenannte WEG-Selbstverwaltung durchaus eine praktikable Lösung darstellen. Bei größeren Objekten mit zahlreichen Einheiten dürften die Aufgaben aber für eine Selbstverwaltung schnell zu umfangreich werden, sodass hier die Beauftragung eines professionellen Verwalters sinnvoll ist.