Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.
Was sind Gebäudeklassen?
Gebäudeklassen sind im deutschen Baurecht definierte Kategorien, in die Gebäude anhand bestimmter Kriterien eingeordnet werden. Diese Klassifizierung ergibt sich aus Faktoren wie der Gebäudestellung (freistehend oder Teil einer geschlossenen Bebauung), der Höhe des Gebäudes und der Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. Die Definition der verschiedenen Gebäudeklassen ist in jedem Bundesland in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt, basiert jedoch auf den Regelungen der Musterbauordnung. Diese sieht fünf Gebäudeklassen vor:
- Gebäudeklasse 1
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
- freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Die Einordnung in das Klassifizierungssystem hat weitreichende Auswirkungen auf die Planung, die Genehmigung, die Errichtung und den Betrieb eines Gebäudes. Wie die Protectum eG hervorhebt, dient die Zuordnung von Bauvorhaben zu verschiedenen Gebäudeklassen vor allem einem: der Sicherheit des zu erstellenden Gebäudes. Denn die mit der Klassifizierung einhergehenden Bauvorschriften sind dazu gedacht, die Sicherheit und Stabilität des jeweiligen Gebäudes zu gewährleisten und das Risiko von Verletzungen für Personen ebenso wie Schäden an umliegenden Gebäuden so gering wie möglich zu halten. Dabei geht es besonders um eine Gefahr: Feuer.
Protectum eG: Je höher die Gebäudeklasse, desto strenger die Brandschutzvorgaben
Demensprechend wirkt sich die Einstufung des Bauvorhabens in eine Gebäudeklasse maßgeblich auf die Brandschutzvorgaben aus. Auch hier fasst die Protectum eG die Regelungen knapp zusammen: Mit der Gebäudeklasse steigen auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert, macht dies in mehrfacher Hinsicht Sinn, denn aus der Gebäudestellung und -höhe, der Bauweise und der Art der Nutzung ergeben sich äußerst unterschiedliche Risiken der Brandentstehung und -ausbreitung. Die Nutzungsart und Anzahl der Einheiten hat zudem einen entscheidenden Einfluss auf die Zahl der Personen, die im Notfall flüchten oder gerettet werden müssen. Je höher diese Zahl ausfällt, desto länger müssen demzufolge die Bauteile des Gebäudes einem Feuer standhalten und die Fluchtwege rauchfrei bleiben, um alle in Sicherheit bringen zu können.