So gut wie jeder, der in einer Wohnung lebt, hat gelegentlich mit einer Hausverwaltung zu tun. Je nachdem, ob es sich bei der Wohnung um eine Miet- oder eine Eigentumswohnung handelt, ist diese Hausverwaltung jedoch für ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche zuständig. Während die Mietverwaltung für den Eigentümer alle rund um die Vermietung eines Objektes anfallenden Aufgaben übernimmt, ist die WEG-Verwaltung mit Angelegenheiten rund um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betraut. Die Unterschiede zwischen WEG- und Mietverwaltung erklärt die Protectum eG in einer zweiteiligen Blogserie, in dieser Woche geht es zunächst um die Mietverwaltung.
Was macht eine Mietverwaltung?
Während sich die WEG-Verwaltung um das Gemeinschaftseigentum und das Zusammenleben der Eigentümer einer WEG kümmert, ist die Mietverwaltung zuständig für die Bedürfnisse, die im Zusammenhang mit einer konkreten Wohnung und einem konkreten Eigentümer stehen. Wie der Name schon sagt, kümmert sich die Mietverwaltung in der Regel um vermietete Wohnungen. Dementsprechend regelt die Mietverwaltung alle Angelegenheiten rund um das Vermieten von Eigentumswohnungen oder Häusern. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise, Mieter für die entsprechenden Objekte zu finden, die Mietverträge abzuschließen und natürlich auch die Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.
Bei den betreuten Objekten kann es sich neben einzelnen Einheiten auch um ganze Areale und Wohnkomplexe handeln, die nicht Teil einer Eigentumsgemeinschaft sind. Die Protectum eG beispielsweise setzt eine Mietverwaltung für die Betreuung ihrer Wohnungen ein, die im Bestand gehalten werden und an Mitglieder vermietet werden. Auf Wunsch kann die Mietverwaltung auch die Vertretung eines Eigentümers gegenüber einer WEG und einer WEG-Verwaltung übernehmen.
Zu den Leistungen, die von einer Mietverwaltung übernommen werden können, zählen:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Abwicklung von Neuvermietungen
- Bonitätsprüfung von Bewerbern für eine Mietwohnung
- Aufsetzen rechtlich einwandfreier Mietverträge
- Wohnungsübergabe an neue Mieter
- Wohnungsabnahmen und -übernahmen mit ehemaligen Mietern inklusive Protokollerstellung
- Überwachung der Zahlungen der Mieter
- Durchsetzung von rückständigen Mietansprüchen im Mahnverfahren
- Versorgersuche für Heizung, Strom und Wasser
- Übernahme des Briefwechsels zwischen Vermieter und Mietern, Dienstleistern, Behörden
- Erstellung der Nebenkostenabrechnungen
- Erstellung eines Winterdienstplans
- Überprüfung der technischen Anlagen
- Beauftragung von Handwerkern zum Beispiel für Reparaturen
- Beauftragung von Dienstleistern wie Hausmeister oder Reinigungsunternehmen
Wann eine Mietverwaltung sinnvoll ist
Die Mietverwaltung ist also sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter beziehungsweise Eigentümer der primäre Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten rund um die Vermietung. Im Endeffekt geht es vor allem darum, dass man sämtliche Angelegenheiten, die mit den Mietern abzuwickeln sind, in andere und vor allem professionellere Hände gibt. Die Mietverwaltung macht aus Sicht der Protectum eG vor allem dann Sinn, wenn man Zeit und Aufwand nicht aufbringen möchte oder weit von der Immobilie entfernt wohnt und aus diesem Grund nicht immer vor Ort sein kann.
Protectum eG setzt auf bewährten Mietverwalter
Seit der Fokussierung auf das Rhein-Main-Gebiet arbeitet die Protectum eG bei der Abwicklung von Mieterangelegenheiten für alle Objekte mit einer festen und bewährten Hausverwaltung zusammen. So stellt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt sicher, dass alle Mieter zu jeder Zeit einen kompetenten Ansprechpartner haben.