Eine Genossenschaft lädt jedes Jahr, in der Regel in der ersten Jahreshälfte, zu einer Generalversammlung ein. Die Veranstaltung ist ein wichtiges jährliches Highlight, ist sie doch der zentrale Ort der Teilhabe für die Mitglieder: Während der Versammlung haben diese die Möglichkeit, über ihr Stimmrecht eine Vielzahl von Entscheidungen zu beeinflussen und so die Geschicke der Genossenschaft maßgeblich mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht macht eine wichtige Säule des Genossenschaftsgedankens aus – und darf infolgedessen auch in schwierigen Zeiten in keinster Weise eingeschränkt werden. Auch unter den erschwerten Bedingungen der aktuellen Situation bleibt die Generalversammlung also ein Fixum im Veranstaltungskalender der Protectum eG – und die Genossenschaft aus Großwallstadt befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, um das Event wie bereits im Vorjahr an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Hybridveranstaltungen als Lösung in Corona-Zeiten
Ein Mix aus Präsenzveranstaltung und Online-Event war im vergangenen Jahr die Antwort auf die Herausforderungen der Pandemie. Und auch in diesem Jahr sieht sich die Protectum eG im Vorfeld der Versammlung mit einer unklaren Infektionslage konfrontiert. Vor dem Hintergrund des reibungslosen Ablaufs der Premiere im vergangenen Jahr fiel daher die Entscheidung leicht: Auch die diesjährige Generalversammlung wird als hybride Veranstaltung geplant, wobei die Durchführung stets unter dem Vorbehalt außerordentlicher Vorkommnisse steht.
Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr mit einer Ausnahmeverordnung die Präsenzpflicht für Veranstaltungen wie genossenschaftliche Generalversammlungen aufgehoben, eine analoge Regelung gilt beispielsweise für die WEG-Versammlungen von Eigentümergemeinschaften. Diese Ausnahmeregel behält auch in diesem Jahr ihre Gültigkeit und schafft somit die rechtliche Grundlage für Online- oder Hybridveranstaltungen als Lösung in Corona-Zeiten.
Mitglieder der Protectum eG haben die Wahl
In Anlehnung an die Abwicklung im Vorjahr wird die Protectum eG auch bei der diesjährigen Veranstaltung einigen Mitgliedern die persönliche Anwesenheit bei der Generalversammlung ermöglichen. Wie hoch die Anzahl der erlaubten Präsenzteilnehmer sein wird und welche Einschränkungen auf diese zukommen werden, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen.
Mitglieder, die entweder auf eigenen Wunsch oder infolge von Teilnehmerbegrenzungen nicht persönlich anwesend sein können oder wollen, erhalten die Möglichkeit, sich online zuzuschalten. Dabei gilt das Gebot der völligen Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für Online- und Präsenzteilnehmer: Beide Seiten bekommen von der Genossenschaft aus Großwallstadt dieselben Informationen zur Verfügung gestellt und beide können sich im selben Umfang an der Versammlung beteiligen. Praktisch bedeutet Letzteres zum Beispiel, dass auch über Onlineschalte teilnehmende Mitglieder Fragen stellen dürfen und ihr Stimmrecht bei Abstimmungen ausüben können.
Sobald die Planungen für die diesjährige Generalversammlung weiter fortgeschritten sind, wird die Protectum eG ihre Mitglieder selbstverständlich form- und fristgerecht unter Angabe aller notwendigen Veranstaltungsdaten und der Tagesordnung einladen.